Kontakt

1. Kontaktmöglichkeiten

Bei Fragen zu Produkten, Bestellungen, Lieferungen oder Serviceanliegen stehen folgende Kontaktwege zur Verfügung:

Adresse: 1605 CLELAND CRSE, WILMINGTON, DE, 19805, USA

E-Mail: vente@livivora.com

Telefon: +1 (917) 736-4907

Kundenservicezeiten: Montag bis Freitag, 09:00–18:00 Uhr (deutsche Zeit)

2. Unterstützung bei Bestellungen

Für Anfragen zu einer bestehenden Bestellung erleichtert die Angabe der Bestellnummer die Zuordnung des Vorgangs.

Dies betrifft insbesondere folgende Themen:

  • Bearbeitungs- und Bestellstatus

  • Versand und Zustellung

  • Rücksendungen und Erstattungen

  • Transportschäden oder fehlende Artikel

  • Rechnungsanfragen

  • Anpassungen von Bestelldaten

3. Hinweise zur Lieferung

Möbel und andere großformatige Artikel können in mehreren Sendungen zugestellt werden.

Die Verfügbarkeit einer Lieferung richtet sich nach den jeweiligen Transport- und Zustellbedingungen des Versandgebiets.

Falls für eine Lieferadresse Einschränkungen bestehen, kann eine Kontaktaufnahme zur Klärung der verfügbaren Versandoptionen erfolgen.

4. Reklamationen und Kundendienst

Werden nach Erhalt der Ware Transportschäden, Fehlmengen oder Qualitätsmängel festgestellt, kann eine Anfrage unter Angabe der relevanten Informationen eingereicht werden.

Für die Bearbeitung werden folgende Angaben benötigt:

  • Bestellnummer

  • Fotos des betroffenen Artikels

  • Beschreibung des festgestellten Sachverhalts

Weitere Einzelheiten zu Rücksendungen und Erstattungen sind in der Rückgabe- und Erstattungsrichtlinie aufgeführt.

5. Angaben zur Kommunikation

Für die Bearbeitung von Bestellungen, Lieferinformationen und Serviceanfragen werden die vom Nutzer bereitgestellten Kontaktdaten verwendet.

Daher sollten E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Lieferanschrift aktuell und vollständig angegeben werden.

6. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

Für diese Kontakt- und Servicehinweise gilt deutsches Recht unter Berücksichtigung der jeweils anwendbaren Verbraucherschutzvorschriften.

Sofern eine außergerichtliche Klärung nicht erreicht wird, sind die nach den gesetzlichen Vorschriften zuständigen Gerichte in Deutschland zuständig.